11. Personalfreistellung

Marie-Therese Dröschel



Der Begriff der Personalfreistellung bezeichnet alle Maßnamen, mit denen personelle Überkapazitäten in qualitativer, quantitativer, örtlicher und zeitlicher Hinsicht vermieden oder abgebaut werden sollen[1].

Die Ursachen der Personalfreistellung können organisations- oder mitarbeiter*innenbedingt sein. Innerhalb der Organisation sind es z.B. Veränderungen der Prozesse, Strukturen oder Organisation, die Auswirkungen auf den Personalbedarf haben. Zudem kann es externe Ursachen wie politische Beschlüsse, Veränderungen der Demografie oder finanzielle Restriktionen geben. Mit Blick auf die Mitarbeiter*innen lässt sich unterscheiden in leistungs-, anforderungs- und verhaltensbedingte Ursachen der Personalfreistellung.

Die nachfolgende Abbildung stellt mögliche Maßnahmen der Personalfreistellung dar:


Abbildung 12: Maßnahmen der Personalfreistellung[2]

 



[1] Vgl. Jung, H. (2017): Personalwirtschaft, S. 314.

[2] Gourmelon, A./Seidel, S./Treier, M. (2019): Personalmanagement im öffentlichen Sektor. Grundlagen und Herausforderungen, S. 249.