Handreichung Mindeststandards zur Fallarbeit


 



Präambel:

Diese Handreichung enthält die in der Arbeitsgruppe entwickelten Vorschläge für einen Mindeststandard zur Fallarbeit im Rahmen der Jugendhilfe für das Land Niedersachsen.

Jedes Jugendamt überprüft die hier aufgeführten Mindeststandards und vergleicht sie mit der eigenen bisherigen Praxis.

Es ist jedem Jugendamt freigestellt, die hier definierten Mindeststandards für sich zu übernehmen beziehungsweise weitergehende Qualitätsstandards beizubehalten oder zu entwickeln.