7. Anlage
Vereinbarungen für die Prozessdokumentation
Die Prozessdokumentation sollte so angelegt sein, dass Ergebnisse zu wichtigen Prozessschritten dargestellt werden.
Um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten ist es empfehlenswert, diejenigen Verlaufsschritte mit abzubilden, die zu einem Ergebnis geführt haben.