7. Anlage


 

Vereinbarungen für die Prozessdokumentation

 

Die Prozessdokumentation sollte so angelegt sein, dass Ergebnisse zu wichtigen Prozessschritten dargestellt werden.

Um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten ist es empfehlenswert, diejenigen Verlaufsschritte mit abzubilden, die zu einem Ergebnis geführt haben.

 

 

 


Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)