1. Falleingang/Fallbestimmung


 

Kriterien

Zuständigkeitsklärung

Örtliche Zuständigkeit

Wohnort

  • Kind/Jugendliche
  • Eltern/Sorgeberechtigte

Zuständigkeitsklärung

Sachliche Zuständigkeit im Rahmen SGB VIII

Problemschilderung:

Aktueller Anlass (um wen und um was geht es?), z.B.:

  • Beziehung Eltern – Kind (evtl. Konflikt)
  • Entwicklungsgang des Kindes (ggf. Auffälligkeiten)
  • Versorgung des Kindes
  • Erwartungen an Jugendhilfe

Problembewertung

  • Bejahung bzw. Verneinung Jugendhilfe

Ergebnisvermittlung

  • zum Klienten
  • innerhalb des Jugendamtes

 

Datenerfassung

  • Name, Vorname des Meldenden, der Betroffenen (Kind, Eltern)
  • Anschrift der Betroffenen (Kind, Eltern)
  • Telefon des Meldenden und des Betroffenen
  • Geburtsdaten des Kindes

Ziel

 

  • Der Sachverhalt ist bekannt und die Zuständigkeit ist geklärt

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)