1. Falleingang/Fallbestimmung

1. Falleingang/Fallbestimmung


 

Kriterien

Zuständigkeitsklärung

Örtliche Zuständigkeit

Wohnort

  • Kind/Jugendliche

  • Eltern/Sorgeberechtigte

Zuständigkeitsklärung

Sachliche Zuständigkeit im Rahmen SGB VIII

Problemschilderung:

Aktueller Anlass (um wen und um was geht es?), z.B.:

  • Beziehung Eltern – Kind (evtl. Konflikt)

  • Entwicklungsgang des Kindes (ggf. Auffälligkeiten)

  • Versorgung des Kindes

  • Erwartungen an Jugendhilfe

Problembewertung

  • Bejahung bzw. Verneinung Jugendhilfe

Ergebnisvermittlung

  • zum Klienten

  • innerhalb des Jugendamtes

 

Datenerfassung

  • Name, Vorname des Meldenden, der Betroffenen (Kind, Eltern)

  • Anschrift der Betroffenen (Kind, Eltern)

  • Telefon des Meldenden und des Betroffenen

  • Geburtsdaten des Kindes

Ziel

 

  • Der Sachverhalt ist bekannt und die Zuständigkeit ist geklärt

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage


Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)
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