3. Hilfen zur Erziehung

3. Hilfen zur Erziehung

Grundlagen

  • Vorlage eines Antrages

  • Information über Kostenbeteiligung

  • Entbindung von der Schweigepflicht

  • Die Pflichtstatistik nach §§ 98 ff SGB VIII wird geführt

3.1 Aufnahme der Hilfesituation / Bedarfsanalyse

Kriterien

 

  • Erhebung der relevanten persönlichen und familiären Grunddaten

  • Darstellung der Beziehungen der relevanten Personen zueinander (z.B. Genogramm)

  • Erfassung der aktuellen Situation

  • Sichtweise aller Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Schule, etc.)

  • Familiäre Vorgeschichte

  • Ressourcenklärung

  • Ziele aller Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Schule, etc.)

  • Bewertung

  • Risikoabschätzung

  • Ressourcenklärung

  • Bedarfseinschätzung

Ziel

 

  • Der Bedarf ist festgestellt

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.2 Ermittlung sinnvoller Lösungsansätze

Kriterien

 

  • Gegenüberstellung unterschiedlicher Interessen und Gewichtung

  • Aushandeln der zu verfolgenden Ziele

  • Beachtung vorhandener Ressourcen (Familie, Sozialraum, etc.)

  • Aufzeigen von geeigneten Lösungsmöglichkeiten

  • Familiär

  • Dritte (z.B. Krankenkasse, Schule, etc.)

  • Jugendhilfe (niedrigschwellige Angebote und §§ 27 ff SGB VIII)

Ziel

 

  • Klienten kennen geeignete Lösungsvorschläge.

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.3 Ermittlung bedarfsgerechter Hilfsangebote und Auswahl geeigneter Leistungserbringer

 

Kriterien

 

  • Entscheidung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte gem. § 36 Abs. 2 SGB VIII

  • Auswahl geeigneter Leistungserbringer

  • Abgleich des Anforderungsprofils des Falles mit der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung des Anbieters

  • Erfahrungswerte mit einem Anbieter

  • Kostensätze unter Einhaltung des Abgleichs des Anforderungsprofils des Falles mit der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung des Anbieters und der Erfahrungswerte

  • Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts

Ziel

 

  • Die Hilfe ist konkret benannt

  • Ein möglicher Leistungserbinger ist ausgewählt.

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.4 Abstimmung des Hilfekonzeptes mit der Familie / dem  Kind/Jugendlichen

Kriterien

 

  • Information des Klienten über die Entscheidung im Jugendamt

  • Konsens über die Leistung herbeiführen

  • Konsens über den Leistungsanbieter herstellen

  • Information an den Leistungsanbieter

  • Entscheidungsgrundlagen über die Hilfegewährung des Jugendamtes werden dem Leistungsanbieter zur Verfügung gestellt

Ziel

 

  • Die Hilfe ist eingerichtet

  • Der Klient kennt den Leistungserbinger

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.5 Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII: Vereinbarung, Einrichtung und Koordination der Hilfe(n)

Kriterien

 

  • Auftragsgespräch zwischen ASD-Fachkraft, dem Klienten und dem Anbieter

  • Gemeinsame Zielformulierung (z.B. SMART)

  • Inhalt des Hilfeplanes

  • Zielsetzung und Förderschwerpunkte

    • Personenbezogene Ziele

    • Familienbezogene Ziele

    • Schul- bzw. Ausbildungsbezogene Ziele

    • Freizeitbezogene Ziele

    • Weitere Ziele

    • Art und Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Beteiligten

      • Kind, Jugendlicher, Volljähriger

      • Eltern

      • Leistungserbringer

      • Jugendamt

      • sonstige

      • Zeitliche Perspektive der Hilfe

      • Bescheiderteilung und Zusendung des Hilfeplanes an die Beteiligten

Ziel

 

  • Die Beteiligten arbeiten gemäß Hilfeplan an der Zielerreichung

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.6 Überprüfung der Hilfedurchführung

 

Kriterien

ambulante/stationäre Hilfen

 

  • Erste Rückmeldungen 6 – 12 Wochen nach Hilfebeginn

  • Befragung der Adressaten

    • Leistung wie vereinbart begonnen?

    • Leistung im vereinbarten Umfang weiter?

    • Befragung des Hilfeerbringers

      • Leistung wie vereinbart begonnen?

      • Leistung im vereinbarten Umfang weiter?

      • Standardisierte Sachstandsmitteilungen bezogen auf den Hilfeplan durch Hilfeerbringer (kein Entwicklungsbericht, siehe 1.3.7)

      • Zeitpunkte für Mitteilungen zu einzelnen Zielen ist im Hilfeplan vereinbart

      • Ziel – Sachstand – Anmerkung

        • Mitteilung bei Zielabweichung

        • Mitteilung zum Stand der Zielerreichung

        • Mitteilung nach Zielerreichung

Ziel

 

  • Die fallverantwortliche Fachkraft ist über den aktuellen Verlauf der Hilfe informiert und kann im Bedarfsfall zeitnah reagieren.

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

 

3.7 Fortschreibung der Hilfe

 

Kriterien

 

  • Fortschreibungen finden halbjährlich statt

  • Informationen für die Vorbereitung der Hilfeplanfortschreibungen

  • Entwicklungsbericht unter Berücksichtigung des Hilfeplanes des Leistungserbringers (mind. 14 Tage vor Hilfeplangespräch)

    • Individuelle und soziale Entwicklung

    • Stand der Zielerreichung

    • Hinderliche Gründe zur Zielerreichung

    • Fortschreibungsempfehlung

    • Einholen von Sichtweisen der Adressaten (Eltern, Kind, Jugendlicher)

    • Einholen von Sichtweisen anderer relevanter Personen, Dienste oder Einrichtungen

    • Hilfeplangespräch

    • Zu beteiligen sind:

      • ASD-Fachkraft

      • Adressaten

      • Leistungserbringer

      • Sonstige relevante Personen, Dienste oder Einrichtungen

      • Inhalt des Hilfeplanes

Zielsetzung und Förderschwerpunkte

  • Personenbezogene Ziele

  • Familienbezogene Ziele

  • Schul- bzw. Ausbildungsbezogene Ziele

  • Freizeitbezogene Ziele

  • Weitere Ziele

-   Art und Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Beteiligten

  • Kind, Jugendlicher, Volljähriger

  • Eltern

  • Leistungserbringer

  • Jugendamt

  • sonstige

  Zeitliche Perspektive der Hilfe

  • Zusendung des Hilfeplanes an die Beteiligten innerhalb von 4 Wochen

  • Ggf. Bescheiderteilung

 

Ziel

 

  • Die fallverantwortliche Fachkraft ist über den Grad der Zielerreichung informiert.

  • Es gibt eine Entscheidung zur Fortführung (siehe 1.3.6) / Beendigung (siehe 1.3.8) der Hilfe

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

3.8  Beendigung der Hilfe

Kriterien

 

  • Beendigungsgründe sind:

  • Zielerreichung entsprechend des Hilfeplanes

  • Erreichen einer Altersgrenze

  • Überleitung in eine andere Hilfe

  • Abgabe wegen Zuständigkeitswechsel

  • Abbruch durch

-   den Leistungserbringer / Leistungsträger wegen fehlender Mitwirkung des Adressaten

-   den Adressaten

  • Hilfeplan-Abschlussgespräch

  • Zu beteiligen sind:

-   ASD-Fachkraft

-   Adressaten

-   Leistungserbringer

-   Sonstige relevante Personen, Dienste oder Einrichtungen

  • Inhalt des Gespräches

-   Grad der Zielerreichung zu den im Hilfeplan festgelegten Zielen

-   Begründung und Erläuterung zur Beendigung der Hilfe

-   Ggf. weitere Handlungsschritte

-   Art und Umfang erforderlicher Handlungsschritte

-   Erstellung eines Abschlussberichtes: Dokumentation der Ergebnisse des Abschlussgespräches und ggf. Handlungsempfehlungen

-   Zusendung des Abschlussberichtes an die Beteiligten innerhalb von 4 Wochen

 

Ziel

 

  • Die Hilfe wird durch die Beteiligten qualifiziert beendet

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

3.9 Evaluation der Hilfen

 

Die nachfolgend aufgeführten Kriterien beziehen sich auf die Evaluation der Wirkung der Hilfen.

 

Kriterien

 

  • Dimensionen der Evaluation (jeweils bezogen auf den Leistungserbringer und den Leistungsträger):

  • Wertschätzung aus Sicht des Adressaten

  • Einbeziehung des Adressaten in die Planung und Umsetzung der Hilfe

  • Methodisches Arbeiten der Fachkraft mit dem Adressaten

  • Zielerreichung

  • Methode der Evaluation:

  • Standardisiertes in der Regel EDV-gestütztes Verfahren

  • Zeitpunkt der Evaluation:

  • Eine Befragung der Adressaten findet nach Beendigung der Hilfe statt (Empfehlung: 3 – 6 Monate nach Beendigung)

Ziel

 

  • Das Jugendamt kennt die Wirkung der Hilfen

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

 


Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)
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