3. Hilfen zur Erziehung



Grundlagen

  • Vorlage eines Antrages
  • Information über Kostenbeteiligung
  • Entbindung von der Schweigepflicht
  • Die Pflichtstatistik nach §§ 98 ff SGB VIII wird geführt

3.1 Aufnahme der Hilfesituation / Bedarfsanalyse

Kriterien

 

  • Erhebung der relevanten persönlichen und familiären Grunddaten
  • Darstellung der Beziehungen der relevanten Personen zueinander (z.B. Genogramm)
  • Erfassung der aktuellen Situation
  • Sichtweise aller Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Schule, etc.)
  • Familiäre Vorgeschichte
  • Ressourcenklärung
  • Ziele aller Beteiligten (Kind/Jugendlicher, Eltern, Schule, etc.)
  • Bewertung
  • Risikoabschätzung
  • Ressourcenklärung
  • Bedarfseinschätzung

Ziel

 

  • Der Bedarf ist festgestellt

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.2 Ermittlung sinnvoller Lösungsansätze

Kriterien

 

  • Gegenüberstellung unterschiedlicher Interessen und Gewichtung
  • Aushandeln der zu verfolgenden Ziele
  • Beachtung vorhandener Ressourcen (Familie, Sozialraum, etc.)
  • Aufzeigen von geeigneten Lösungsmöglichkeiten
  • Familiär
  • Dritte (z.B. Krankenkasse, Schule, etc.)
  • Jugendhilfe (niedrigschwellige Angebote und §§ 27 ff SGB VIII)

Ziel

 

  • Klienten kennen geeignete Lösungsvorschläge.

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.3 Ermittlung bedarfsgerechter Hilfsangebote und Auswahl geeigneter Leistungserbringer

 

Kriterien

 

  • Entscheidung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte gem. § 36 Abs. 2 SGB VIII
  • Auswahl geeigneter Leistungserbringer
  • Abgleich des Anforderungsprofils des Falles mit der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung des Anbieters
  • Erfahrungswerte mit einem Anbieter
  • Kostensätze unter Einhaltung des Abgleichs des Anforderungsprofils des Falles mit der Qualitäts- und Leistungsbeschreibung des Anbieters und der Erfahrungswerte
  • Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts

Ziel

 

  • Die Hilfe ist konkret benannt
  • Ein möglicher Leistungserbinger ist ausgewählt.

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.4 Abstimmung des Hilfekonzeptes mit der Familie / dem  Kind/Jugendlichen

Kriterien

 

  • Information des Klienten über die Entscheidung im Jugendamt
  • Konsens über die Leistung herbeiführen
  • Konsens über den Leistungsanbieter herstellen
  • Information an den Leistungsanbieter
  • Entscheidungsgrundlagen über die Hilfegewährung des Jugendamtes werden dem Leistungsanbieter zur Verfügung gestellt

Ziel

 

  • Die Hilfe ist eingerichtet
  • Der Klient kennt den Leistungserbinger

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.5 Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII: Vereinbarung, Einrichtung und Koordination der Hilfe(n)

Kriterien

 

  • Auftragsgespräch zwischen ASD-Fachkraft, dem Klienten und dem Anbieter
  • Gemeinsame Zielformulierung (z.B. SMART)
  • Inhalt des Hilfeplanes
  • Zielsetzung und Förderschwerpunkte
    • Personenbezogene Ziele
    • Familienbezogene Ziele
    • Schul- bzw. Ausbildungsbezogene Ziele
    • Freizeitbezogene Ziele
    • Weitere Ziele
    • Art und Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Beteiligten
      • Kind, Jugendlicher, Volljähriger
      • Eltern
      • Leistungserbringer
      • Jugendamt
      • sonstige
      • Zeitliche Perspektive der Hilfe
      • Bescheiderteilung und Zusendung des Hilfeplanes an die Beteiligten

Ziel

 

  • Die Beteiligten arbeiten gemäß Hilfeplan an der Zielerreichung

Prozessdokumentation

 

  • siehe Anlage

3.6 Überprüfung der Hilfedurchführung

 

Kriterien

ambulante/stationäre Hilfen

 

  • Erste Rückmeldungen 6 – 12 Wochen nach Hilfebeginn
  • Befragung der Adressaten
    • Leistung wie vereinbart begonnen?
    • Leistung im vereinbarten Umfang weiter?
    • Befragung des Hilfeerbringers
      • Leistung wie vereinbart begonnen?
      • Leistung im vereinbarten Umfang weiter?
      • Standardisierte Sachstandsmitteilungen bezogen auf den Hilfeplan durch Hilfeerbringer (kein Entwicklungsbericht, siehe 1.3.7)
      • Zeitpunkte für Mitteilungen zu einzelnen Zielen ist im Hilfeplan vereinbart
      • Ziel – Sachstand – Anmerkung
        • Mitteilung bei Zielabweichung
        • Mitteilung zum Stand der Zielerreichung
        • Mitteilung nach Zielerreichung

Ziel

 

  • Die fallverantwortliche Fachkraft ist über den aktuellen Verlauf der Hilfe informiert und kann im Bedarfsfall zeitnah reagieren.

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

 

3.7 Fortschreibung der Hilfe

 

Kriterien

 

  • Fortschreibungen finden halbjährlich statt
  • Informationen für die Vorbereitung der Hilfeplanfortschreibungen
  • Entwicklungsbericht unter Berücksichtigung des Hilfeplanes des Leistungserbringers (mind. 14 Tage vor Hilfeplangespräch)
    • Individuelle und soziale Entwicklung
    • Stand der Zielerreichung
    • Hinderliche Gründe zur Zielerreichung
    • Fortschreibungsempfehlung
    • Einholen von Sichtweisen der Adressaten (Eltern, Kind, Jugendlicher)
    • Einholen von Sichtweisen anderer relevanter Personen, Dienste oder Einrichtungen
    • Hilfeplangespräch
    • Zu beteiligen sind:
      • ASD-Fachkraft
      • Adressaten
      • Leistungserbringer
      • Sonstige relevante Personen, Dienste oder Einrichtungen
      • Inhalt des Hilfeplanes

Zielsetzung und Förderschwerpunkte

  • Personenbezogene Ziele
  • Familienbezogene Ziele
  • Schul- bzw. Ausbildungsbezogene Ziele
  • Freizeitbezogene Ziele
  • Weitere Ziele

-   Art und Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Beteiligten

  • Kind, Jugendlicher, Volljähriger
  • Eltern
  • Leistungserbringer
  • Jugendamt
  • sonstige

  Zeitliche Perspektive der Hilfe

  • Zusendung des Hilfeplanes an die Beteiligten innerhalb von 4 Wochen
  • Ggf. Bescheiderteilung

 

Ziel

 

  • Die fallverantwortliche Fachkraft ist über den Grad der Zielerreichung informiert.
  • Es gibt eine Entscheidung zur Fortführung (siehe 1.3.6) / Beendigung (siehe 1.3.8) der Hilfe

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

3.8  Beendigung der Hilfe

Kriterien

 

  • Beendigungsgründe sind:
  • Zielerreichung entsprechend des Hilfeplanes
  • Erreichen einer Altersgrenze
  • Überleitung in eine andere Hilfe
  • Abgabe wegen Zuständigkeitswechsel
  • Abbruch durch

-   den Leistungserbringer / Leistungsträger wegen fehlender Mitwirkung des Adressaten

-   den Adressaten

  • Hilfeplan-Abschlussgespräch
  • Zu beteiligen sind:

-   ASD-Fachkraft

-   Adressaten

-   Leistungserbringer

-   Sonstige relevante Personen, Dienste oder Einrichtungen

  • Inhalt des Gespräches

-   Grad der Zielerreichung zu den im Hilfeplan festgelegten Zielen

-   Begründung und Erläuterung zur Beendigung der Hilfe

-   Ggf. weitere Handlungsschritte

-   Art und Umfang erforderlicher Handlungsschritte

-   Erstellung eines Abschlussberichtes: Dokumentation der Ergebnisse des Abschlussgespräches und ggf. Handlungsempfehlungen

-   Zusendung des Abschlussberichtes an die Beteiligten innerhalb von 4 Wochen

 

Ziel

 

  • Die Hilfe wird durch die Beteiligten qualifiziert beendet

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

3.9 Evaluation der Hilfen

 

Die nachfolgend aufgeführten Kriterien beziehen sich auf die Evaluation der Wirkung der Hilfen.

 

Kriterien

 

  • Dimensionen der Evaluation (jeweils bezogen auf den Leistungserbringer und den Leistungsträger):
  • Wertschätzung aus Sicht des Adressaten
  • Einbeziehung des Adressaten in die Planung und Umsetzung der Hilfe
  • Methodisches Arbeiten der Fachkraft mit dem Adressaten
  • Zielerreichung
  • Methode der Evaluation:
  • Standardisiertes in der Regel EDV-gestütztes Verfahren
  • Zeitpunkt der Evaluation:
  • Eine Befragung der Adressaten findet nach Beendigung der Hilfe statt (Empfehlung: 3 – 6 Monate nach Beendigung)

Ziel

 

  • Das Jugendamt kennt die Wirkung der Hilfen

Prozessdokumentation

 

  • Siehe Anlage

 


Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)