6. Anhang
- 1 6.1 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
- 1.1 6.1.1 Äußere Erscheinung des Kindes oder der/des Jugendlichen
- 1.2 6.1.2 Verhalten des Kindes oder der/des Jugendlichen
- 1.3 6.1.3 Verhalten der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
- 1.4 6.1.4 Familiäre Situation
- 1.5 6.1.5 Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
- 1.6 6.1.6 Wohnsituation
- 2 6.2 Mitwirkung im Rahmen der Familiengerichtsverfahren gem. § 50 SGB VIII
6.1 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte sind keine abschließende Auflistung,
sie erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen.
6.1.1 Äußere Erscheinung des Kindes oder der/des Jugendlichen
Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen)
ohne erklärbar unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen UnfällenErkennbare Unterernährung
Erkennbarer Flüssigkeitsmangel (Dehydrierung)
Fehlen jeder Körperhygiene (z. B. Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes, faulende Zähne)
Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung
6.1.2 Verhalten des Kindes oder der/des Jugendlichen
Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen
Kind/Jugendliche/r wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamente)
Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des Kindes/ Jugendlichen
Äußerungen des Kindes/Jugendlichen, die auf Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen
Kind/Jugendliche/r hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)
Kind/ Jugendliche/r hält sich an jugendgefährdeten Orten auf (z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene, Spielhalle, Nachtclub)
Offensichtlich schulpflichtige Kinder/Jugendliche bleiben ständig oder häufig der Schule fern
Kind/Jugendliche/r begeht gehäuft Straftaten
6.1.3 Verhalten der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen
Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung
Massive oder häufige körperliche Gewalt gegenüber dem Kind/Jugendlichen (z. B. Schütteln, Schlagen, Einsperren)
Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medien
Verweigerung der Krankheitsbehandlung oder Förderung behinderter Kinder/Jugendlicher
Isolierung des Kindes/Jugendlichen (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
6.1.4 Familiäre Situation
Wiederholter unbekannter Aufenthalt der Familie
Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße)
Kleinkind wird häufig oder über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen
Kind/Jugendliche/r wird zur Begehung von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten eingesetzt (z. B. Diebstahl, Bettelei)
6.1.5 Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
Stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche reagiert nicht auf Ansprache)
Häufige berauschte und/oder benommen bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet
6.1.6 Wohnsituation
Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z. B. stark beschädigte Türen)
Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder Steckdosen, Herumliegen von „Spritzbesteck“)
Das Fehlen von eigenem Schlafplatz des Kindes/Jugendlichen bzw. von jeglichem Spielzeug des Kindes
6.2 Mitwirkung im Rahmen der Familiengerichtsverfahren gem. § 50 SGB VIII
Standards richterliche Stellungnahmen (LK LG)
Formale Angaben
- Personalien,
- Name der Mutter, Anschrift
- Name des Vaters, Anschrift
- Name des Kindes/der Kinder, Vorname, AnschriftDatenquellen
- Aufgrund welcher Kontakte und Informationen ist der fachliche Bericht entstanden (Wann wurde mit wem gesprochen, Gesprächstermine, Telefonate)Sachverhalt
- Derzeitige Situation
- Bisherige Regelungen
- Rechtlicher Status, wer hat die elterliche Sorge, äußerer Lebensrahmen, wo lebt das Kind, Betreuungssituation bei dem Kindesvater bzw. bei der Kindesmutter
- zukünftige Situation / Vorstellung der Mutter / Vorstellung des VatersKind ( je nach Alter persönlich oder durch Kindeseltern)
- Soziales Umfeld des Kindes (Kindergarten, Schule, Freizeit, Freunde)
- Betreuungssituation, Beziehung zwischen dem Kind und seinen wichtigsten Bezugspersonen, Äußerungen, Wünsche, Befürchtungen des KindesZusammenfassende Beurteilung
- Stellungnahme, wird unter Berücksichtigung von Beziehungen zwischen Kind und Kindeseltern, Betreuungssituationen, zukünftige Wohnsituation, Kontinuität mit wem
lebt das Kind am längsten zusammen, Wunsch des Kindes, wie sind diese alters- und entwicklungsgemäß zu beurteilen bzw. zu berücksichtigen
- Die Stellungnahme sollte mit einer Einschätzung oder einem Lösungsvorschlag enden.