6. Anhang
6.1 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte sind keine abschließende Auflistung,
sie erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen.
6.1.1 Äußere Erscheinung des Kindes oder der/des Jugendlichen
- Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen)
ohne erklärbar unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen Unfällen - Erkennbare Unterernährung
- Erkennbarer Flüssigkeitsmangel (Dehydrierung)
- Fehlen jeder Körperhygiene (z. B. Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes, faulende Zähne)
- Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung
6.1.2 Verhalten des Kindes oder der/des Jugendlichen
- Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere Personen
- Kind/Jugendliche/r wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamente)
- Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des Kindes/ Jugendlichen
- Äußerungen des Kindes/Jugendlichen, die auf Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen
- Kind/Jugendliche/r hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)
- Kind/ Jugendliche/r hält sich an jugendgefährdeten Orten auf (z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene, Spielhalle, Nachtclub)
- Offensichtlich schulpflichtige Kinder/Jugendliche bleiben ständig oder häufig der Schule fern
- Kind/Jugendliche/r begeht gehäuft Straftaten
6.1.3 Verhalten der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
- Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen
- Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung
- Massive oder häufige körperliche Gewalt gegenüber dem Kind/Jugendlichen (z. B. Schütteln, Schlagen, Einsperren)
- Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Medien
- Verweigerung der Krankheitsbehandlung oder Förderung behinderter Kinder/Jugendlicher
- Isolierung des Kindes/Jugendlichen (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)
6.1.4 Familiäre Situation
- Wiederholter unbekannter Aufenthalt der Familie
- Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße)
- Kleinkind wird häufig oder über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen
- Kind/Jugendliche/r wird zur Begehung von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten eingesetzt (z. B. Diebstahl, Bettelei)
6.1.5 Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft
- Stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche reagiert nicht auf Ansprache)
- Häufige berauschte und/oder benommen bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet
6.1.6 Wohnsituation
- Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z. B. stark beschädigte Türen)
- Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder Steckdosen, Herumliegen von „Spritzbesteck“)
- Das Fehlen von eigenem Schlafplatz des Kindes/Jugendlichen bzw. von jeglichem Spielzeug des Kindes
6.2 Mitwirkung im Rahmen der Familiengerichtsverfahren gem. § 50 SGB VIII
Standards richterliche Stellungnahmen (LK LG)
- Formale Angaben
- Personalien,
- Name der Mutter, Anschrift
- Name des Vaters, Anschrift
- Name des Kindes/der Kinder, Vorname, Anschrift - Datenquellen
- Aufgrund welcher Kontakte und Informationen ist der fachliche Bericht entstanden (Wann wurde mit wem gesprochen, Gesprächstermine, Telefonate) - Sachverhalt
- Derzeitige Situation
- Bisherige Regelungen
- Rechtlicher Status, wer hat die elterliche Sorge, äußerer Lebensrahmen, wo lebt das Kind, Betreuungssituation bei dem Kindesvater bzw. bei der Kindesmutter
- zukünftige Situation / Vorstellung der Mutter / Vorstellung des Vaters - Kind ( je nach Alter persönlich oder durch Kindeseltern)
- Soziales Umfeld des Kindes (Kindergarten, Schule, Freizeit, Freunde)
- Betreuungssituation, Beziehung zwischen dem Kind und seinen wichtigsten Bezugspersonen, Äußerungen, Wünsche, Befürchtungen des Kindes - Zusammenfassende Beurteilung
- Stellungnahme, wird unter Berücksichtigung von Beziehungen zwischen Kind und Kindeseltern, Betreuungssituationen, zukünftige Wohnsituation, Kontinuität mit wem
lebt das Kind am längsten zusammen, Wunsch des Kindes, wie sind diese alters- und entwicklungsgemäß zu beurteilen bzw. zu berücksichtigen
- Die Stellungnahme sollte mit einer Einschätzung oder einem Lösungsvorschlag enden.