6. Anhang

6. Anhang

6.1 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

 

Die nachfolgend aufgeführten Anhaltspunkte sind keine abschließende Auflistung,

sie erfassen nicht alle denkbaren Gefährdungssituationen.

 

6.1.1 Äußere Erscheinung des Kindes oder der/des Jugendlichen

  • Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen (z. B. Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen)
    ohne erklärbar unverfängliche Ursache bzw. häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen Unfällen

  • Erkennbare Unterernährung

  • Erkennbarer Flüssigkeitsmangel (Dehydrierung)

  • Fehlen jeder Körperhygiene (z. B. Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes, faulende Zähne)

  • Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung

 

6.1.2 Verhalten des Kindes oder der/des Jugendlichen

  • Wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere  Personen

  • Kind/Jugendliche/r wirkt berauscht und/oder benommen bzw. im Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamente)

  • Wiederholtes apathisches oder stark verängstigtes Verhalten des Kindes/ Jugendlichen

  • Äußerungen des Kindes/Jugendlichen, die auf Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen

  • Kind/Jugendliche/r hält sich wiederholt zu altersunangemessenen Zeiten ohne Erziehungsperson in der Öffentlichkeit auf (z. B. nachts allein auf dem Spielplatz)

  • Kind/ Jugendliche/r hält sich an jugendgefährdeten Orten auf (z. B. Stricherszene, Lokale aus der Prostitutionsszene, Spielhalle, Nachtclub)

  • Offensichtlich schulpflichtige Kinder/Jugendliche bleiben ständig oder häufig der Schule fern

  • Kind/Jugendliche/r begeht gehäuft Straftaten
     

6.1.3 Verhalten der Erziehungspersonen der häuslichen Gemeinschaft

  • Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen Erziehungspersonen

  • Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Nahrung

  • Massive oder häufige körperliche Gewalt gegenüber dem Kind/Jugendlichen (z. B. Schütteln, Schlagen, Einsperren)

  • Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu Gewalt verherrlichenden oder  pornographischen Medien

  • Verweigerung der Krankheitsbehandlung oder Förderung behinderter Kinder/Jugendlicher

  • Isolierung des Kindes/Jugendlichen  (z. B. Kontaktverbot zu Gleichaltrigen)

6.1.4 Familiäre Situation

  • Wiederholter unbekannter Aufenthalt der Familie

  • Obdachlosigkeit (Familie bzw. Kind lebt auf der Straße)  

  • Kleinkind wird häufig oder über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt oder in  Obhut offenkundig ungeeigneter Personen gelassen

  • Kind/Jugendliche/r wird zur Begehung von Straftaten oder sonst verwerflichen Taten eingesetzt (z. B. Diebstahl, Bettelei)

 

6.1.5 Persönliche Situation der Erziehungspersonen der häuslichen Gemein­schaft

  • Stark verwirrtes Erscheinungsbild (führt Selbstgespräche reagiert nicht auf Ansprache)   

  • Häufige berauschte und/oder benommen bzw. eingeschränkt steuerungsfähige Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-, Alkohol bzw. Medikamentenmissbrauch hindeutet

 

6.1.6 Wohnsituation

  • Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer Gewaltanwendung auf (z. B. stark beschädigte Türen)  

  • Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt (z. B. durch defekte Stromkabel oder Steckdosen, Herumliegen von „Spritzbesteck“)   

  • Das Fehlen von eigenem Schlafplatz des Kindes/Jugendlichen bzw. von jeglichem Spielzeug des Kindes

 

6.2 Mitwirkung im Rahmen der Familiengerichtsverfahren gem. § 50 SGB VIII

 

Standards richterliche Stellungnahmen (LK LG)

  1. Formale Angaben
    - Personalien,
    - Name der Mutter, Anschrift
    - Name des Vaters, Anschrift
    - Name des Kindes/der Kinder, Vorname, Anschrift

  2. Datenquellen
    - Aufgrund welcher Kontakte und Informationen ist der fachliche Bericht entstanden (Wann wurde mit wem gesprochen, Gesprächstermine, Telefonate)

  3. Sachverhalt
    - Derzeitige Situation
    - Bisherige Regelungen
    - Rechtlicher Status, wer hat die elterliche Sorge, äußerer Lebensrahmen, wo lebt das Kind, Betreuungssituation bei dem Kindesvater bzw. bei der Kindesmutter
    - zukünftige Situation / Vorstellung der Mutter / Vorstellung des Vaters

  4. Kind ( je nach Alter persönlich oder durch Kindeseltern)
    - Soziales Umfeld des Kindes (Kindergarten, Schule, Freizeit, Freunde)
    - Betreuungssituation, Beziehung zwischen dem Kind und seinen wichtigsten Bezugspersonen, Äußerungen, Wünsche, Befürchtungen des Kindes

  5. Zusammenfassende Beurteilung
    - Stellungnahme, wird unter Berücksichtigung von Beziehungen zwischen Kind und Kindeseltern, Betreuungssituationen, zukünftige Wohnsituation, Kontinuität mit wem
       lebt das Kind am längsten zusammen, Wunsch des Kindes, wie sind diese alters- und entwicklungsgemäß zu beurteilen bzw. zu berücksichtigen

          - Die Stellungnahme sollte mit einer Einschätzung oder einem Lösungsvorschlag enden.

 


Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)
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