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Hochschule Osnabrück

Raum wird vor Ort mitgeteilt

Kaiserstraße 10c

49809 Lingen (Ems)

02. Mai 2016

 

Kindesschutz in Pflegefamilien
 
 

Im Arbeitsalltag ist der Datenschutz oft nur ein geduldetes Mauerblümchen. Die Fachkräfte sind verunsichert, welche Informationen sie weitergeben dürfen: Darf ich ein mir anvertrautes Geheimnis gegenüber schweigepflichtigen KollegInnen artikulieren? Und wie verhält es sich bei familienanalogen Unterbringungen—hat ein Pflegekind mehr Rechte als ein leibliches Kind? Datenschutzrechtliche verbindliche Normen sind in einer Reihe von Gesetzen erfasst. Diese geringe Transparenz schürt die Unsicherheit und vertieft die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Veranstaltung informiert über die Grundzüge des Datenschutzes in der Sozialen Arbeit, geht auf die speziellen Probleme der Schweigepflicht und der Zeugnisverweigerungsrechte ein. Sie beleuchtet die Schnittstelle von Einrichtungen, Ärzten und Pflegestellen bei Kindesschutzfällen. Weitere Inhalte sind die Befugnisse von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaft.

Referent: Prof. Dr. Christof Radewagen (Hochschule Osnabrück)
 

Weitere Beiträge:

Gastelternprojekt – Erfahrungen mit umF

Brigitte Ritz (Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V.)

 

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