IBN - Historie




1. Was ist die IBN?

Die Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) ist ein ziel- und kennzahlenbasiertes Steuerungssystem für Jugendämter in Niedersachsen. Auf der Basis von zuvor definierten Zielen für die Bereiche Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit sowie Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit wurden Kennzahlen gebildet, um Zusammenhänge zwischen Jugendhilfeleistungen und Sozialstrukturmerkmalen identifizieren zu können. Das Kernstück der IBN bilden insgesamt fünf nach Sozialstrukturmerkmalen gebildeten Vergleichsringe. Diese sind das Forum der jeweiligen Projektverantwortlichen sowie der Fachdienst- oder Amtsleitungen der beteiligten Jugendämter.

In den Vergleichsringen werden konkrete, aus dem Kennzahlenvergleich hervortretende steuerungsrelevante Themen bearbeitet, beispielsweise Aspekte der Fallsteuerung, der Hilfeplanung oder der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen. Die Vergleichsringe tagen drei bis vier Mal im Jahr. Alle Vergleichsringe arbeiten - jeweils begleitet vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landesjugendamt) und der GEBIT Münster - thematisch vollkommen autark. Die Erkenntnisse aus den jeweiligen Prozessen werden über die Projektbegleitung durch das Landesjugendamt und GEBIT der Gesamtheit der Jugendämter zugeführt. Themen, die die Möglichkeit der Bearbeitung auf Grund ihrer Bedeutung, ihrer Intensität und ihres Zeitaufwands in den Vergleichsringen übersteigen, können ausgegliedert und in Sonderprojekten bearbeitet werden.

 

2. Wie ist die IBN entstanden?

Die IBN geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) aus den Jahren 2001 und 2002 zurück. Dort war in längeren Diskussionsprozessen die Erkenntnis gewachsen, dass es zur Erklärung, aber auch zur Legitimation der steigenden Jugendhilfekosten insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung eines soliden Fundaments an Daten und Fakten bedurfte, auch mit dem Ziel, daraus Erkenntnisse zur Steuerung der Leistungen zu gewinnen. Das Projekt startete im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit im Juni 2004. Die Leitung des Projekts liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendamt.

 

 


3. Wer ist an der IBN beteiligt?

Das Projekt IBN wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. An dem Projekt nehmen derzeit 50 von 56 niedersächsischen Jugendämtern teil (siehe Grafik rechts). Seit Beginn des Projekts wird die IBN von der „Gesellschaft für soziale Innovation und Informationstechnologie GEBIT“ aus Münster wissenschaftlich begleitet.


4. Welchen Nutzen hat die IBN?

Die IBN bietet folgende Möglichkeiten:

  • Vergleichbarkeit von Jugendhilfeleistungen

  • Datengestützte Erkenntnisse über Jugendhilfeentwicklungen

  • Beschreibung der Veränderungen von Bedarfslagen im Zusammenhang mit sozialstrukturellen Gegebenheiten

  • Regelmäßige Berichterstattung, basierend auf einer qualifizierten Datengrundlage für die Hilfen zur Erziehung

  • Optimierung von Arbeitsweisen der Sozialen Dienste


5. Der Aufbau der IBN 

 

6. Ausführlicher Bericht über die IBN-Projektphase 2004 - 2011 (32 Seiten)

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