Pflegekinderhilfe - Info
In Niedersachsen lebten am Stichtag 31.12.2012 fast 7000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien (überwiegend auf der Rechtsgrundlage des § 33 SGB VIII), darunter auch Kinder, die bei ihren Großeltern oder Verwandten leben. Die Aufgabe der Pflegekinderhilfe wird in den meisten Kommunen von den Pflegekinderdiensten der Jugendämter wahrgenommen. Diese haben ein breites Aufgabenspektrum, von der Aquise und Schulung der Pflegepersonen bis hin zur Beratung und Betreuung der Pflegefamilien im gesamten Spektrum der Erziehungsarbeit mit dem Pflegekind. In einigen Jugendamtsbezirken wird die Pflegekinderhilfe ganz oder in Teilen von freien Trägern wahrgenommen.
In Niedersachsen - wie überall in Deutschland - gilt: Es gibt zu wenige Pflegefamilien, um den (in den letzten Jahren stetig wachsenden) Bedarf abzudecken.
Das Land begleitet und unterstützt die niedersächsischen Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe und fördert wichtige Innovationsprozesse in der Pflegekinderhilfe. Die "Anregungen und Empfehlungen zur Vollzeitpflege" wurden gemeinsam mit den niedersächsischen Kommunen und der "Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS Bremen)" entwickelt und 2013 überarbeitet und in 2. Auflage veröffentlicht.