3. Ergebnisse der IBN und Erkenntnisse aus der Auswertung der Bundesstatistik
Mit dem Inkrafttreten des SGB VIII gehören erzieherische Hilfen für junge Volljährige „für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung“ (§41 SGB VIII) zum festen Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. In der Praxis haben sich zahlreiche stationäre, teilstationäre wie ambulante Angebote für junge Volljährige entwickelt (vgl. Nüsken 2006, S. 5). Das IBN-Projekt „Aufbau von Kompetenzen einer selbständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff., 41 SGB VIII“ ist aus den Diskussionszusammenhängen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen entstanden, wo im Kennzahlenvergleich der niedersächsischen Jugendämter zum Teil sehr unterschiedliche Ausprägungen und Verläufe der Zahlen bezüglich der Gewährung der Hilfen für junge Volljährige aufgefallen sind.
Abbildung 1: Hilfen für junge Volljährige pro 1.000 18- bis unter 21-Jährige. Gegenüberstellung der Mittelwerte der Vergleichsringe (VGR) der IBN von 2006 bis 2011
Abbildung 1 zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Vergleichsringen in den Quoten für Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII auf. Man könnte annehmen, dass die unterschiedlichen Sozialstrukturdaten, über die die Vergleichsringe gebildet wurden, Grund für die Unterschiedlichkeit der Mittelwerte sind. Dies erklärt allerdings noch nicht die zum Teil diametralen und sprunghaften Entwicklungen zwischen 2006 und 2011. Darüber hinaus gibt die Vergleichsringzugehörigkeit wenig Aufschluss etwa darüber, dass der Mittelwert des VGR 2 im Jahr 2007 annähernd dreimal so hoch war, wie der Wert des VGR 1. Beispielhaft zeigen dies auch die zeitlichen Verläufe der Vergleichsringe 4 und 5. Während sich der Mittelwert des VGR 4 über die Jahre hinweg am Wert des gesamten IBN-Mittelwerts bewegte, verdoppelte sich der Wert des VGR 5. Auch innerhalb der jeweiligen Vergleichsringe lassen sich große Unterschiede und somit regionale Disparitäten aufzeigen. Ein Beispiel aus dem IBN-Vergleichsring 4 soll dies verdeutlichen (vgl. Abbildung 2). Trotz der Zugehörigkeit zu ein und demselben Vergleichsring, fallen deutliche Unterschiede zwischen zwei Gebietskörperschaften (LK 1 und LK 2) auf. Während LK 2 sich relativ kontinuierlich auf einem niedrigen Niveau aufhält, bleibt LK 1 über den zeitlichen Verlauf konstant hoch und deutlich über den Mittelwerten des Vergleichsrings 4 und der gesamten IBN. Die Werte des LK 1 sind über Jahre doppelt, wenn nicht gar dreifach so hoch, als wie die Mittelwerte des LK 2.
Abbildung 2: Hilfen für junge Volljährige pro 1.000 junge Volljährige im Vergleich zweier Gebietskörperschaften aus dem Vergleichsring 4 von 2006 bis 2011
Wie aus den Abbildungen entnommen werden kann, lässt sich in Niedersachsen an den Ergebnissen der Kennzahlenanalysen im Rahmen der IBN eine stark voneinander abweichende Handhabung bzw. Gewährungspraxis bezüglich §41 SGB VIII vermuten. Alles in allem kann ein großer Anteil ungeklärter Varianz festgestellt werden. Wenn nicht bzw. nur in einem sehr begrenzten Maße die Sozialstruktur die regionalen Disparitäten erklären kann, welche Faktoren können dann als Ursache geltend gemacht werden?
Bevor sich dieser Fragestellung angenommen wird, sollte jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass nicht nur in Niedersachsen starke regionale Disparitäten bezüglich der Inanspruchnahme von Hilfen für junge Volljährige aufzufinden sind. Diese Problematik wird auch allzu deutlich, wenn man auf einen Vergleich der Bundesländer zurückgreift[1], wie in Abbildung 3 verdeutlicht wird.
Abbildung 3: Hilfen für junge Volljährige nach §§ 29, 30 und 34 jeweils in Verbindung mit 41 (Bestand 2005) bezogen auf 10.000 der Alterspopulation (vgl. Nüsken 2008, S. 263)
Der Blick auf die Ebene der Bundesländer zeigt, dass Hilfen für junge Volljährige nach §41 in den einzelnen Ländern unterschiedlich gewährt bzw. genutzt werden. Im Jahr 2005 (siehe Abbildung 3 Vollerhebung der Jugendhilfestatistik) wurden bspw. in Hessen mehr als fünfmal so viele stationäre Hilfen für junge Erwachsene als etwa in Sachsen gewährt (vgl. Nüsken 2008, S. 263).
Die dargestellten deutlichen Unterschiede in der Nutzung und Gewährung von Hilfen für junge Erwachsene werfen die Frage nach den Hintergründen und Bedeutungszusammenhängen solcher Disparitäten auf (vgl. Nüsken 2006, S. 18). Angesichts der enormen bundesweiten, aber auch länderinternen regionalen Disparitäten liegt die Vermutung nahe, dass die entscheidenden Faktoren zur Erklärung dieser Unterschiede in den jeweiligen Angebotsspektren der Jugendämter und in den Wahrnehmungs- und Definitionsprozessen der Fachkräfte zu suchen sind (vgl. Nüsken 2008, S. 273).
Es lassen sich eine Vielzahl von Faktoren vermuten, die Einfluss auf die Konstituierung von Bedarfen bzw. Hilfegewährungen haben könnten:
- sozialstrukturelle Belastung
- demografische Entwicklung
- veränderte Rechtslagen
- politisch-fiskalische Einflussnahmen
- Definitions- und Entscheidungsprozesse über Notwendigkeit einer Hilfe
- die tatsächlichen Angebots- und Gelegenheitsstrukturen
All diese Variablen können sich auf Prozesse der Hilfegewährung sowohl bedarfsverstärkend als auch bedarfsschwächend auswirken (vgl. Nüsken 2006, S. 20).
Ein Blick auf die bundesweite Entwicklung der Fallzahlen der Hilfen für junge Volljährige zeigt eine deutliche Konstanz bis 2005, die in den Jahren danach leicht anzusteigen scheint. Auch stiegen die Ausgaben für die Volljährigenhilfen seit 1995 stetig an (siehe Abbildung 4). Allerdings ist der Anteil der Hilfen nach § 41 SGB VIII an den Gesamtausgaben der Hilfen nach §§ 27, 35a und 41 SGB VIII über die Jahre hinweg rückläufig (im Jahr 2006 sank der Anteil auf 1,5 %, welcher den niedrigste Wert seit 1992 darstellt), was darauf schließen lässt, dass sich die Art der Hilfen für junge Volljährige verändert zu haben scheint. Während die Fallzahlen in Niedersachsen insgesamt leicht ansteigen, gehen die Kosten pro Fall und auch die insgesamt für die Hilfe für junge Volljährige aufgewendeten Mittel zurück.
Abbildung 4: Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen der Hilfen für junge Volljährige (Deutschland; 1995-2010; Fallzahlen absolut (Summe aus andauernden und beendeten Hilfen); Ausgaben in Mio. €)
Wird nun der Blick auf die Kostenentwicklung für Hilfen für junge Volljährige innerhalb der IBN gerichtet, fällt auf, dass auch hier regionale Disparitäten zu beobachten sind (vgl. hierzu Abbildung 5). Hatte etwa VGR 3 2006 noch die niedrigsten Kosten innerhalb der IBN (mit einem Wert von 79), stieg dieser rasant bis zum Jahr 2011 zu einem Wert von 132,4 an. Einen eher umgekehrten Trend kann im VGR 2 ausgemacht werden. War der Mittelwert des VGR 2 2006 noch der höchste (mit einem Wert von 167,7), sank dieser nach einem Anstieg 2008 herunter auf 137,8 im Jahr 2011. Festzuhalten bleibt, dass sich die Werte der Vergleichsringe im zeitlichen Verlauf anzugleichen scheinen. War die Streuung im Jahr 2006 noch sehr hoch (zwischen den Werten 79 und 164,7), verringerte sich diese bis zum Jahr 2011 (zwischen 111, 4 und 139,7).
Abbildung 5 Zuschussbedarf Hilfen für junge Volljährige pro Einwohner im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (ohne Personalkosten) (EUR)
[1] Vertiefend hierzu etwa: Dirk Nüsken (2008): Regionale Disparitäten in der Kinder- und Jugendhilfe.