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 Erlass-Pflegegeld01

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern.

Pflegeeltern haben Anspruch auf finanzielle Leistungen duurch die Jugendämter. Die Höhe dieses Anspruchs wird durch den Runderlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) "Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld)" geregelt und jährlich angepasst:

Vollzeitpflege - Festsetzung der monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld) ab 01.01.2014.pdf

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