...
- Um sicherzustellen, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht, sollte bei angestrebter Steigerung des Kennzahlenwertes der Ist-Wert des letzten Prüfzeitpunkts nicht unterschritten werden --> untere Grenze
- Ist eine Steigerung angestrebt, sollte diese aber auch nicht zu schnell gehen – eine Überschreitung des für den nächsten Prüfzeitpunkt geplanten Soll-Wertes kann genauso bedenklich sein.--> obere Grenze
4.5 Überprüfungszeiträume für Kennzahlen
Nach der Festlegung von Sollwerten und Sollwert-Korridoren ist als Drittes zu definieren, in welchen zeitlichen Abständen die Überprüfung, ob der Kennzahlen-Istwert im definierten Sollwert-Korridor liegt, erfolgen soll.
Eine jährliche Überprüfung sollte als Mindestintervall gelten. Die Frage nach unterjährigen Prüfungen hängt u.a. von folgenden Überlegungen ab:
- Können die Daten zur Ermittlung der Kennzahlen-Istwerte häufiger als einmal jährlich erhoben werden? Wie groß ist der Aufwand?
- Sind in kürzeren Prüfintervallen überhaupt nennenswerte Veränderungen der Kennzahlen-Istwerte zu erwarten?
- Stehen kurzfristige Maßnahmen zur Gegensteuerung bei entdeckten Abweichungen zur Verfügung oder sind diese sogar zwingend erforderlich, dann sollen/müssen diese durch entsprechend kurze Prüfintervalle auch unverzüglich eingesetzt werden können.
Aber Achtung: „Selbst wenn es gelingt, Kennzahlen zu entwickeln, die in direktem Zusammenhang mit der Zielerreichung einer Kommune stehen, sind diese nur als ‚Indizien‘ zu werten. Sinnvolle Kennzahlen geben Anlass für Näheres Nachschauen und haben eine Signalfunktion inne. Die Kennzahlen befreien Politiker [aber auch Controlling, Planer und Leitungskräfte; Anm. d. Verf.] nicht davon, den Indizien nachzugehen und diese auf ihre Stichhaltigkeit bzw. die dahinter sich verbergenden Wirkungsmechanismen zu prüfen. Auch obliegt es ihnen, entsprechende Steuerungskonsequenzen aus den Kennzahlenwerken zu ziehen.“ (Mühlenkamp/Glöckner 2009, S. 2-37). Das „Kennzahlenwerk“ muss also zum Leben erweckt werden!
[1] Dies können Kennzahlen natürlich nur dann leisten, wenn ein möglichst hohes Maß an Datenqualität (vgl. Kapitel 6.1) gewährleistet ist.